Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 05. Februar 2024
§ 1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträgen zwischen uns, der
OPTI-E-SOLAR GmbH
Hansekai 3
50735 Köln
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: HRB 102813
und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Etwaige Beschwerden können an die vorstehende Adresse gerichtet werden. - Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus der Vertragsurkunde selbst sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
- Wir sind berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
§ 2. Angebot und Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in etwaigen Katalogen, Prospekten, Flyern, Broschüren, Werbetafeln oder vergleichbaren Werbemitteln stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern eine Einladung an Sie, die beschriebenen Produkte zu bestellen.
- Nach einer ersten Analyse Ihres Objekts stellen wir Ihnen die Bedingungen zur Umsetzung einer energetischen Sanierung im Rahmen eines unverbindlichen Festpreisangebots zur energetischen Optimierung vor (z.B. online über unseren Angebotsrechner, per E-Mail nach telefonischer Rücksprache). Mit Unterzeichnung des übersandten Festpreisangebots durch den Kunden geben Sie eine verbindliches Auftragsbestätigung gegenüber der OPTI-E-SOLAR GmbH ab (Auftragserteilung). Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
§ 3. Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (der OPTI-E-SOLAR GmbH, Hansekai 3, 50735 Köln; Tel. 0221/177363 80; E-Mail: info@opti-e-solar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir holen die Waren ab. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 250,- EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ein entsprechendes Muster-Widerrufsformular steht Ihnen zum Herunterladen am unteren Ende dieser Seite zur Verfügung.
§ 4. Beantragung von öffentlichen Zuschüssen
Soweit die Beantragung von öffentlichen Zuschüssen im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist, ist eine positive Entscheidung über entsprechende Förderanträge keine Voraussetzungen eines wirksamen Vertragsschlusses. Im Zusammenhang mit der Beantragung sind Sie verpflichtet, alles Notwendige zu veranlassen, um ein Förderbescheid zu erhalten, insbesondere Rückfragen kurzfristig und sachgerecht zu beantworten. Jede Antwort der Förderstelle haben Sie uns unverzüglich zu übersenden. Auch haben Sie mitzuteilen, wenn ein solcher Bescheid nicht innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung eingegangen ist.
§ 5. Preise; Zahlungsbedingungen
- Der Gesamtpreis ist wie folgt zur Zahlung fällig: 50% des Gesamtpreises sind als Abschlagszahlung nach Zustandekommen des Vertrags zu entrichten, d.h. nach Auftragsbestätigung durch den Kunden. Bei den zu liefernden Waren handelt es sich nicht um Vorratswaren. Diese werden vor dem eigentlichen Leistungsaustausch mit Ihnen vorfinanziert. Bei Vereinbarung des konkreten Leistungstermins, werden die weiteren 50 % fällig, sodass die Leistungserbringung Zugum- Zug mit der ausstehenden Zahlung erfolgt.
- Es besteht ausschließlich die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung. Der Gesamtpreis ist auf unser in der Rechnung benanntes Konto zu überweisen.
- Unsere Preise verstehen sich - falls nicht gesondert vereinbart oder gesetzlich vorgesehen - brutto einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Diese wird in den Rechnungen separat ausgewiesen. Alle Preise sind - falls nicht gesondert vereinbart - Fixpreise inkl. Material, einmalige Anfahrt, Lohn, Verpackung, Lieferung, Transport und Entsorgung der Altgeräte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Soweit für die Gewährung von Förderungen notwendig, werden die Einzelleistungen in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sonderleistungen, die vom Auftrag nicht umfasst sind, werden nach unserem Kostenverzeichnis abgerechnet. Soweit das Kostenverzeichnis die Leistung nicht aufweist, erfolgt die Abrechnung nach der üblichen Vergütung.
- Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 6. Liefer- und Leistungszeit
- Die Lieferfrist, welche gesondert vereinbart wird, beginnt mit Zahlung der ersten Abschlagszahlung. Unsere Liefertermine oder Lieferfristen, welche gesondert mitgeteilt werden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
- Sie können vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Vorbehaltlich der Einschränkungen nach nachfolgendem § 7 haften wir Ihnen gegenüber im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt, oder Sie infolge eines Lieferverzugs, den wir zu vertreten haben, berechtigt sind, sich auf den Fortfall Ihres Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
§ 7. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
- Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
- Beruht ein Schaden aufgrund von Verzug oder wegen eines Mangels auf der einfach fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen, so ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen.
- Weitergehende Haftungsansprüche gegen uns bestehen nicht, und zwar unabhängig von der Rechtsnatur der von Ihnen gegen uns erhoben Ansprüche. Hiervon unberührt bleibt unsere Haftung nach vorstehendem Absatz 3.
§ 8. Gewährleistung
- Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Mängelansprüche beträgt zwei Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Ware. Wurde der Einbau der Ware vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Einbau der Ware.
- Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.
§ 9. Höhere Gewalt; Selbstbelieferungsklausel
- Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, ihre Verpflichtungen nach diesem Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, ruhen die Verpflichtungen, bis das auf der höheren Gewalt beruhende Erfüllungshindernis beseitigt worden ist.
- Treten von der OPTI-E-SOLAR GmbH oder ihren Vorlieferanten oder Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend.
- Werden wir ohne unser Verschulden selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben bzw. angefragt haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.
§ 10. Verjährung von Ansprüchen von Unternehmern
- Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Wurde der Einbau der Ware vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Einbau der Ware.
- Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wurde der Einbau der Ware vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist erst mit Einbau der Ware. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
- Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gemäß § 7 verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 11. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
§ 12. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn Ihre Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Forderungen unstreitig sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche sind Sie auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
§ 13. Ausschluss der Steuerberatung; Haftung für öffentliche Förderungen
Wir führen ausdrücklich keine steuerliche Beratung durch. Angaben zu steuerlichen Folgen sind unverbindlich. Soweit der Kunde verlässliche Angaben zu steuerlichen Auswirkungen wünscht, ist von diesem auf eigene Kosten ein Steuerberater hinzuzuziehen oder eine verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts einzuholen. Eine Haftung unsererseits für die Gewährung oder Auszahlung von öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen.
§ 14. Abtretung
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzutreten.
§ 15. Schriftform
- Nebenabreden wurden nicht getroffen
- Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
- Abweichend von Absatz (1) sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind.
§ 16. Datenschutzhinweis
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Bestellung, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen (z.B. auch einen sogenannten Score- Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details entnehmen Sie bitte unserer beigefügten Datenschutzerklärung.
§ 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
- Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, Köln. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 18. Online-Streitbeilegung
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform ist über den folgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/odr
- Wir sind nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und haben uns daher gegen eine freiwillige Teilnahme entschieden.
- Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen jederzeit gerne per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundenservice.
§ 19. Kündigung
Der OPTI-E-SOLAR GmbH stehen die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen ausdrücklich zu.
Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, gilt die gesetzliche Rechtsfolge, insbesondere ist der Auftraggeber vor Erstanfahrt auf die Baustelle zur Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 15 % der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche in diesem Fall bleibt der OPTI-E-SOLAR GmbH vorbehalten.